Vergütung des Aufsichtsrats
Vergütung des Aufsichtsrats im Jahr 2017
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung der Daimler AG festgelegt; sie ist in der Satzung des Unternehmens geregelt. Die von der Hauptversammlung im März 2017 mit Wirkung für das am 1. Januar 2017 begonnene Geschäftsjahr angepasste Vergütung sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich zum Ersatz von Auslagen und der ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer nach Abschluss des Geschäftsjahres eine feste Vergütung von 144.000 € erhalten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält zusätzlich 288.000 €, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats zusätzlich 144.000 €. Die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss wird mit zusätzlich 72.000 €, die Mitgliedschaft im Präsidialausschuss mit zusätzlich 57.600 € und die Mitgliedschaft in sonstigen Ausschüssen des Aufsichtsrats mit zusätzlich 28.800 € honoriert; abweichend davon werden für den Vorsitz im Prüfungsausschuss zusätzlich 144.000 € vergütet. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens drei Ausschüsse berücksichtigt, wobei bei Überschreiten dieser Zahl die drei höchstdotierten Funktionen maßgeblich wären. Die Vergütung von Ausschusstätigkeiten für ein Geschäftsjahr setzt voraus, dass der betreffende Ausschuss in diesem Zeitraum zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat.
Im Zusammenhang mit der Vergütungsanpassung haben alle Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen einer Selbstverpflichtung erklärt, jährlich für jeweils 20 % ihrer Brutto-Jahresvergütung (exklusiv Ausschussvergütung und Sitzungsgeld) Aktien der Gesellschaft zu erwerben und jeweils bis zum Ablauf eines Jahres nach ihrem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zu halten (Selbstverpflichtung nach dem Prinzip comply or explain).
Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, deren Aufsichtsratsvergütung aufgrund verpflichtender oder freiwilliger Anwendung den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Abführung an die Hans-Böckler-Stiftung unterliegt oder in entsprechendem Umfang aufgrund Dienst- oder Arbeitsvertrages an den Arbeitgeber abzuführen oder auf den vertraglichen Entgeltanspruch anzurechnen ist. Wird ein geringerer Betrag der Aufsichtsratsvergütung abgeführt oder angerechnet, bezieht sich die Selbstverpflichtung auf 20 % des nicht abgeführten beziehungsweise verrechneten Teils. Mit dieser Selbstverpflichtung bringen die Aufsichtsratsmitglieder ihre Orientierung am und ihren Einsatz für einen langfristigen nachhaltigen Unternehmenserfolg zum Ausdruck.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld von 1.100 €. Für mehrere Sitzungen des Aufsichtsrats und/oder seiner Ausschüsse an einem Kalendertag wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
Die individuelle Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der nachstehenden Tabelle ausgewiesen. (Vgl. Tabelle B.56)
Mit Ausnahme der Vergütung der betrieblichen Arbeitnehmervertreter aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis wurden im Geschäftsjahr 2017 an Aufsichtsratsmitglieder keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen außerhalb der oben beschriebenen Gremientätigkeiten, insbesondere für Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gewährt.
Damit lag die Vergütung für die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der Daimler AG im Jahr 2017 insgesamt bei 4,2 (i. V. 3,5) Mio. €.
Kredite an Aufsichtsratsmitglieder
Im Jahr 2017 wurden Vorschüsse oder Kredite an Aufsichtsratsmitglieder der Daimler AG weder gewährt noch erlassen.
B. 56 Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Name | Vergütete Funktion(en) | Gesamt 2017 | ||
in € | ||||
Dr. Manfred Bischoff | Vorsitzender des Aufsichtsrats, des Präsidial- und des Nominierungsausschusses | 536.000 | ||
Michael Brecht1 | Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, des Präsidial- und des Prüfungsausschusses | 436.300 | ||
Dr. Paul Achleitner | Mitglied des Aufsichtsrats und des Nominierungsausschusses | 183.800 | ||
Bader M. Al Saad | Mitglied des Aufsichtsrats (ab 29.03.2017) | 115.177 | ||
Sari Baldauf | Mitglied des Aufsichtsrats und des Nominierungsausschusses | 184.900 | ||
Bettag, Michael1 | Mitglied des Aufsichtsrats | 153.900 | ||
Dr. Clemens Börsig | Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses | 302.300 | ||
Dr. Bernd Bohr | Mitglied des Aufsichtsrats (bis 29.03.2017) | 38.018 | ||
Dr. Jürgen Hambrecht | Mitglied des Aufsichtsrats und des Präsidialausschusses | 215.900 | ||
Petraea Heynike | Mitglied des Aufsichtsrats | 153.900 | ||
Andrea Jung | Mitglied des Aufsichtsrats | 152.800 | ||
Joe Kaeser | Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses | 230.300 | ||
Ergun Lümali1 | Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses | 230.300 | ||
Wolfgang Nieke1 | Mitglied des Aufsichtsrats | 153.900 | ||
Dr. Bernd Pischetsrieder | Mitglied des Aufsichtsrats | 152.800 | ||
Valter Sanches2 | Mitglied des Aufsichtsrats | 150.600 | ||
Jörg Spies1 | Mitglied des Aufsichtsrats | 153.900 | ||
Elke Tönjes-Werner1 | Mitglied des Aufsichtsrats | 153.900 | ||
Sibylle Wankel1 | Mitglied des Aufsichtsrats | 153.900 | ||
Dr. Frank Weber | Mitglied des Aufsichtsrats | 153.900 | ||
Roman Zitzelsberger1 | Mitglied des Aufsichtsrats und des Präsidialausschusses | 217.000 | ||
1 Die Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Vergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler Stiftung abzuführen. 2 Herr Sanches hat auf die Auszahlung seiner Vergütung verzichtet. Seinem Wunsch entsprechend werden die Beträge an die Hans-Böckler-Stiftung überwiesen. |