Erklärung zur Unternehmensführung
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Die für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289 f, 315 d HGB finden Sie im Kapitel »Erklärung zur Unternehmensführung« sowie im Internet unter daimler.com/corpgov/de. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach §§ 289 f Abs. 2 und 5, 315 d HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.