Partnerschaft mit den Beschäftigten
Es ist unser Ziel und Anspruch, unseren Beschäftigten partnerschaftlich zu begegnen, ihre Interessen zu respektieren und sie ins Unternehmensgeschehen einzubeziehen. Ein wichtiger Orientierungspunkt sind die konzernweit gültigen »Grundsätze der sozialen Verantwortung«, basierend auf den Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Alle Beschäftigten werden über diese Grundsätze informiert. Meldungen über Verstöße gegen die Grundsätze nimmt das Hinweisgebersystem BPO (Business Practices Office) entgegen und steuert je nach Zuständigkeit deren Prüfung. (Vgl. »Integrität und Compliance«)
Wir gestalten unsere Entscheidungsprozesse transparent gegenüber den Beschäftigten und ermöglichen ihnen, sich an diesen zu beteiligen. Dabei begegnen wir ihnen partnerschaftlich, respektieren ihre Interessen und beziehen sie aktiv ins Unternehmensgeschehen ein. Wie wir in unseren Mitarbeiterbeziehungen Verantwortung übernehmen, haben wir in unseren Richtlinien und Betriebsvereinbarungen verankert. Unsere Beschäftigten haben das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren – auch in Staaten, in denen die Koalitionsfreiheit nicht gesetzlich geschützt ist. Mit Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften arbeiten wir konstruktiv zusammen. Wichtige Partner sind dabei die Betriebsräte an unseren Standorten sowie der Europäische Betriebsrat und die Weltarbeitnehmervertretung (World Employee Committee). Konzernweit gelten für die Mehrheit unserer Beschäftigten kollektivrechtliche Vereinbarungen. Insbesondere in der
In diversen (Gesamt-)Betriebsvereinbarungen räumen wir unseren Beschäftigten zudem Rechte ein und legen weitere Regeln fest. Die Vereinbarungen behandeln Themen wie mobiles Arbeiten, Familienzeit, Arbeitszeitreduzierung oder häusliche Krankenpflege.
Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung führen einen fortlaufenden Dialog. In diesem Zuge wurde für die Beschäftigten der